OLG München - 27.01.1970 (5 U 2346/69)
Da es sich um den Erfüllungsanspruch handelt, bleibt es dem Auftragnehmer überlassen, ob er den Leistungserfolg durch Nachbesserung oder Neuherstellung erreicht. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers findet nur [...]