OVG Berlin - Beschluß vom 13.04.1995 (2 S 3.95)
I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anforderung von Kosten, die dem Antragsgegner für die anderweitige Unterbringung von Mietern und für die Lagerung von Mobiliar aus dem [...]