OVG Hamburg - Beschluß vom 07.01.2000 (2 Bs 344/99)
Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung seines Beherbergungsbetriebes [...]