OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 20.06.2001 (3 O 38/01)
Die Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert nicht zu niedrig festgesetzt. 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG die Beeinträchtigung [...]