VGH Hessen - Beschluss vom 25.05.2001 (4 TG 764/01)
I. Mit Verfügung vom 05.01.2001 gab der Antragsgegner der Antragstellerin, die eine Werbefirma betreibt, unter Ziffer 1 auf, den auf dem Grundstück Flur 2, Flurstück 205/4 im Außenbereich der Gemarkung ............... [...]