OLG Nürnberg - Beschluss vom 24.08.2005 (9 W 1205/05)
I. Die gemäß § 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Ansbach vom 28.04.2005 ist überwiegend begründet. Sie führt zur Herabsetzung der vom Kläger an die Beklagte [...]