OVG Thüringen - Beschluss vom 21.03.2013 (4 ZKO 8/13)
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 20. November 2012 - 6 K 822/11 We - wird abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Der Streitwert [...]