Autor: König |
Der Erblasser ist britischer Staatsangehöriger und hat unter dem 20.03.2014 ein nach Ortsrecht zulässiges Testament errichtet. Aus diesem Testament ergibt sich, dass er seine beiden Kinder als Erben zu je 1/2 des Nachlassvermögens eingesetzt hat. Der Erblasser ist am 03.05.1941 geboren und am 18.09.2020 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in London verstorben.
In der Bundesrepublik Deutschland sind drei Konten und ein Grundstück vorhanden, bezüglich dessen der Erblasser als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen ist.
Die Kinder begehren für das in der Bundesrepublik Deutschland belegene Vermögen einen gegenständlich beschränkten Erbschein.
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