Mandatssituation 7.5.2: Der fällige Zahlungsanspruch

Autor: Haaser

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Der Erblasser stand unter Betreuung. Wenige Wochen vor seinem Tod hatte der Betreuer die Wohnung gekündigt und den Erblasser in einem Pflegeheim untergebracht, wo er kurze Zeit später verstorben ist. Der Vermieter der ehemaligen Wohnung des Erblassers hat noch offene Ansprüche wegen Mietrückstand und Renovierungskosten, die er noch zu Lebzeiten des Erblassers gegenüber dessen Betreuer angemeldet hat.

Der Vermieter fragt an, an wen er sich jetzt wegen seiner Forderung wenden kann.

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Anordnung einer Prozess- oder Klagepflegschaft gem. § 1961 BGB

Das Amt des Betreuers endet mit dem Tod des Betreuten, so dass der Betreuer nicht mehr berechtigt ist, die Mietschulden aus dem Betreutenvermögen zu bezahlen. Die Forderung geht gem. § 1922 BGB auf die Erben über.