Mandatssituation 7.5.4: Der titulierte Anspruch

Autor: Haaser

Sachverhalt Checkliste Lösung

Der Vermieter hatte bereits zu Lebzeiten einen Zahlungstitel wegen rückständiger Mieten gegenüber dem Erblasser erwirkt. Die Erbfolge nach dem Erblasser ist ungeklärt. Der Vermieter fragt an, wie bzw. gegen wen er jetzt aus dem Titel vollstrecken kann.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Einleitung einer Nachlasspflegschaft

Zunächst einmal muss der Titel auf den/die Rechtsnachfolger des Erblassers, hier also auf die "unbekannten Erben des ... Erblassers" umgeschrieben werden (§ 727 ZPO). Aus diesem Titel kann dann gegenüber den Erben vollstreckt werden.

Sind die Erben noch unbekannt, empfiehlt es sich, die Einleitung einer - ggf. sachlich begrenzten - Nachlasspflegschaft mit dem Ziel der Erfüllung des Anspruchs aus dem Titel zu beantragen. Eine Prozesspflegschaft führt hier nicht zum Ziel, da der Prozesspfleger keinen Zugriff auf den Nachlass hat und damit die Forderung auch nicht befriedigen kann.

Mandatssituation 7.5.4.1 (Abwandlung)

Sachverhalt Lösung Muster

Wie Mandatssituation 7.5.4; der Vermieter hatte jedoch zur Zeit des Todes des Erblassers bereits die Zwangsvollstreckung gegenüber diesem begonnen.

Sachverhalt Lösung Muster

Die Zwangsvollstreckung kann in den Nachlass fortgesetzt werden (§ 779 Abs. 1 ZPO).

Sachverhalt Lösung Muster

Antrag auf Einleitung einer Nachlasspflegschaft durch Gläubiger