OLG Karlsruhe - Beschluss vom 16.06.2016 (11 Wx 103/15)
Die Gegenvorstellung der Beteiligten zu 2 gibt zu einer Abänderung der Geschäftswertfestsetzung in Ziffer 3 des Senatsbeschlusses vom 2. Februar 2016 keinen Anlass. I. Die Beteiligten haben im Erbscheinsverfahren [...]