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OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 17.11.2016 (20 W 103/15)

Maßgebliches Erbrecht bei gesetzlicher Erbfolge nach einem im ehemaligen Jugoslawien geborenen Erblasser mit kroatischer und deutscher...

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beteiligte zu 1) hat die Gerichtskosten des Verfahrens der Beschwerde zu tragen und die den Beteiligten zu 2) und 3) im Verfahren der Beschwerde entstandenen notwendigen [...]
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.09.2016 (20 W 59/14)

Zulässigkeit und Begründetheit eines Erbscheinsantrags eines Abkömmlings nach Versterben des biologischen, nicht aber rechtlichen...

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 4) hat den Beteiligten zu 1) und 2) zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens etwa entstandene notwendige Aufwendungen zu erstatten. Der Geschäftswert für das [...]
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.09.2016 (20 W 158/16)

Gerichtliche Bestimmung eines Testamentsvollstreckers

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) hat der Beteiligten zu 2) die dieser im Verfahren der Beschwerde entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Der Geschäftswert für das Verfahren der [...]
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.09.2016 (21 W 62/16)

Beschwerde gegen einen KostenansatzBefreiung von GerichtskostenVerfolgung einzelner mildtätiger oder gemeinnütziger Zwecke

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Kostenansatz vom 2. September 2015 in Form der Abhilfeentscheidung vom 20. April 2016 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten [...]
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.07.2016 (7 U 49/15)

Rechtsfolgen des Versterbens des Versicherungsnehmers einer Kapitallebensversicherung

Die Berufung der Kläger gegen das am 12.02.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung haben die Kläger zu tragen. Das [...]
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.07.2016 (21 W 82/16)

Verfassungsmäßigkeit des Übergangs vom Parentelsystem zum Gradualprinzip gem. § 1928 Abs. 3 BGB

Die befristeten Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 17. Februar 2016 werden zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligte zu 1) [...]
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 29.06.2016 (4 WF 11/15)

Voraussetzungen der Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs über die Kosten eines zuvor anhängigen Gerichtsverfahrens

Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 21.12.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesbaden vom 10.12.2014, Az. 532 F 189/12, wird zurückgewiesen I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer [...]
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.03.2016 (21 W 152/15)

Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit getroffener Verfügungen

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Fritzlar vom 12. Oktober 2015 abgeändert. Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und die Kosten des [...]
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 16.02.2016 (20 W 322/14)

Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung zu Gunsten der Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei späterer Eheschließung...

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Das Amtsgericht Bad Schwalbach - Nachlassgericht - wird angewiesen, den Erbschein vom 12.03.2014 einzuziehen. Der Beteiligte zu 1. hat die Gerichtskosten des [...]
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.02.2016 (8 W 59/15)

Umfang der Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Auskehr von Erträgnissen des Nachlasses

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen (3 O 84/15) vom 6. August 2015 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 8. Oktober 2015 wird [...]
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.01.2016 (20 W 279/15)

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mit dem Ziel der Ablehnung mangels Masse

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 1.000,-- EUR. I. Die Beteiligten zu 1. bis 5. sind die Kinder, der Beteiligte zu 6. ist der Ehemann der Erblasserin. Der Beteiligte [...]