OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.09.2016 (20 W 158/16)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) hat der Beteiligten zu 2) die dieser im Verfahren der Beschwerde entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Der Geschäftswert für das Verfahren der [...]