LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.02.2019 (L 2 SO 2529/18)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. März 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. I. Zwischen den [...]