BVerfG - Beschluss vom 16.11.2016 (2 BvR 323/16)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. 1. Der Beschluss des [...]