I.
Das Amtsgericht bestellte für den Betroffenen am 20.3.2003 vorläufig und am 8.5.2003 endgültig auf die Dauer von fünf Jahren eine berufsmäßige Betreuerin mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge sowie Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern.
Am 22.8.2003 legte die Schwester des Betroffenen, die weitere Beteiligte, gegen den "Betreuerbeschluss" Beschwerde mit dem Ziel ein, selbst als Betreuerin für ihren Bruder bestellt zu werden.
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