OLG Dresden, vom 30.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 20 UF 196/05
AG Zittau, vom 01.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 187/04
Behandlung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen (ZVK-KVS) im Versorgungsausgleich; Auswirkungen der Unwirksamkeit der in §§ 72 Abs. 1 und 2, 73 Abs. 1 S. 1 ZVK-KVS-Satzung enthaltenen Übergangsregelung für rentenferne Versicherte; Zutreffende Bestimmung des Höchstbetrages des ausgleichsberechtigten Ehegatten für die zu seinen Gunsten noch zu begründenden Anrechte; Ermittlung des Gesamtversorgungspflichtigen Entgelts als Grundlage für die Berechnung der Startgutschrift zum 31. Dezember 2001 für Pflichtversicherte rentenferner Jahrgänge
BGH, Beschluss vom 14.01.2009 - Aktenzeichen XII ZB 178/05
DRsp Nr. 2009/4064
Behandlung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen (ZVK-KVS) im Versorgungsausgleich; Auswirkungen der Unwirksamkeit der in §§ 72 Abs. 1 und 2, 73 Abs. 1 S. 1 ZVK-KVS-Satzung enthaltenen Übergangsregelung für rentenferne Versicherte; Zutreffende Bestimmung des Höchstbetrages des ausgleichsberechtigten Ehegatten für die zu seinen Gunsten noch zu begründenden Anrechte; Ermittlung des Gesamtversorgungspflichtigen Entgelts als Grundlage für die Berechnung der Startgutschrift zum 31. Dezember 2001 für Pflichtversicherte rentenferner Jahrgänge
a) Zur Behandlung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen (ZVK-KVS) im Versorgungsausgleich, wenn der vom Versorgungsträger mitgeteilte Wert des Ehezeitanteils eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält, die nach der in §§ 72, 73 Abs. 1 ZVK-KVS-Satzung i.V.m. § 18 Abs. 2BetrAVG enthaltenen (unwirksamen) Übergangsregelung für rentenferne Jahrgänge ermittelt worden ist (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 5. November 2008 - XII ZB 53/06, XII ZB 181/05 und XII ZB 87/06 - jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.