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I.
Mit Beschluss vom 14.1.2003 hat das Amtsgericht - Familiengericht - den sorgeberechtigten Eltern das Recht der Vermögenssorge für ihre minderjährigen Kinder (Beteiligte zu 1 bis 3) entzogen, insoweit Pflegschaft angeordnet und die Vermögenssorge dem Beteiligten zu 4, einem Rechtsanwalt, als Ergänzungspfleger übertragen. Die dagegen eingelegte Beschwerde der Eltern hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen.
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