OLG Brandenburg: Leitlinien

Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg (Stand: 1.7.2001)

Vorbemerkung

Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des OLG Brandenburg erarbeitet worden. Sie sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Die Leitlinien gelten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2001.

I.

Einkommen

1.

Nettoeinkommen

1.

Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgelds sowie sonstigen Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten, Zinsen, Wohnvorteil. Vom Bruttoeinkommen sind Steuern und Vorsorgeaufwendungen abzuziehen. Zu diesen zählen die Aufwendungen für gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung oder die angemessene private Kranken- und Altersvorsorge sowie die Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit.

2.