Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht
Stand: 1. Juli 2001
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Vorbemerkung |
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Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm - nach Vorarbeiten der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages und in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Köln unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten - erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG- Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden. |
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Die vorliegende Fassung wurde durchgehend überarbeitet und in Teilbereichen ergänzt und neu strukturiert. Die Zahlenwerte, insbesondere die Werte der Unterhaltstabelle und die Selbstbehaltssätze, gelten ab 1.Juli 2001, in Euro ab 1.Januar 2002. |
I. |
Ermittlung des anrechenbaren Einkommens |
1. |
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