OLG Frankfurt/Main: Leitlinien

Unterhaltsgrundsätze der Familiensenate des OLG Frankfurt/M. (Stand: 01.07.2001)

           

I.

Vorbemerkung

 

Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichts und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und der Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie binden den Richter nicht; dieser wird in eigener Verantwortung die angemessenen Lösungen des Einzelfalls finden müssen.

 

Die angegebenen Beträge sind mit Blick auf die bevorstehende Umstellung sowohl in DM als auch in EUR angegeben, wobei die Umrechnung nicht dem genauen Umrechnungskurs entspricht, sondern zur besseren Handhabung gerundet ist.

 

Bis 31.12.2001 sind die DM- Beträge, danach die in EUR maßgebend. Änderungen im Vergleich zur bisherigen Fassung sind kursiv geschrieben.

II.

Verfügbares Einkommen

1.

Ausgangspunkt sind alle Einkünfte und Bezüge einschließlich Sachzuwendungen abzüglich der Steuer und Vorsorgeaufwendungen, bezogen auf das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum). Soweit die Abzüge nicht in gesetzlich/tariflich vorgegebener Höhe zu berück- sichtigen sind, kann eine Angemessenheitskontrolle stattfinden.

2.