Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg (Stand: 1.7.2001)
Vorbemerkung
Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des OLG Brandenburg erarbeitet worden. Sie sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Die Leitlinien gelten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2001.
I. |
Einkommen |
1. |
Nettoeinkommen |
1. |
Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgelds sowie sonstigen Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten, Zinsen, Wohnvorteil. Vom Bruttoeinkommen sind Steuern und Vorsorgeaufwendungen abzuziehen. Zu diesen zählen die Aufwendungen für gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung oder die angemessene private Kranken- und Altersvorsorge sowie die Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit. |
2. |
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