OLG Dresden: Leitlinien

Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden

Stand: 01.07.2001

 

 

Vorbemerkung

 

Die Unterhaltsleitlinien wurden von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Dresden erarbeitet und wegen der Selbstbehaltsbeträge mit den Familiensenaten der Oberlandesgerichte der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen- Anhalt und Thüringen abgestimmt. Sie dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen, stellen aber keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss.

 

Die in Deutsche Mark angegebenen Beträge sind maßgebend für den Zeitraum vom 01.07.2001 bis 31.12.2001, die in EURO angegebenen Beträge für die Zeit ab 01.01.2002.

 

Eine Neufassung und Veröffentlichung der Tabellen unter Nrn. 15.1. und 26 in EURO wird Ende des Jahres 2001 erfolgen.

 

 

I.

Anrechenbares Einkommen

1.

Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, z.B. Arbeitsverdienst (einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sachbezüge), Renten, Zinseinkünfte, Gewinn aus Gewerbe oder freiem Beruf, Nutzungsvorteile.

 

Regelmäßige jährliche Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien ...) werden, anteilig auf den Monat umgelegt, dem Einkommen hinzugerechnet.