OLG Nürnberg: Leitlinien

Oberlandesgericht Nürnberg

 

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Bayern (BayL)

Oberlandesgerichte Bamberg, München und Nürnberg

h i e r : 

Modifikationen des 7. Senates des Oberlandesgerichts Nürnberg (ModBayL, 7. Sen Nbg) 

Stand 1.7.2001

 

Der 7. Senat* des Oberlandesgerichts Nürnberg wendet die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Bayern (BayL), Stand 1.7.2001, mit folgenden Modifikationen an:

 

 

Unterhaltsrechtliches Einkommen

1.

Zu Nr. 4 BayL (Wohnwert, Berücksichtigung des Schuldendienstes)

a.

Die Zumutbarkeit einer Vermietung oder eines Verkaufes des eigenen Heimes und damit der Ansatz des vollen Mietwertes bei der Bedarfsermittlung, der bedarfsmindernden Anrechnung eines Wohnvorteils und der Leistungsfähigkeit ist in der Tendenz für die Zeit nach der Rechtskraft einer Scheidung zu bejahen.

b.

Bei der Anrechnung eines Wohnvorteils bzw. des Schuldendienstes gemäß § 1577 I BGB auf Seiten des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten aus einem in dessen Alleineigentum stehenden Eigenheim ist vom Schuldendienst grundsätzlich nur der Zinsaufwand, nicht aber die Tilgung zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 1998, 87, 88).

 

Kindesunterhalt

2.

Zu Nr. 11 BayL ((Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder)