OLG Saarbrücken: Leitlinien

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Stand: 1.7.2001)

Als Ergebnis einer gemeinsamen Besprechung der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht teilen diese mit, dass beide Senate die ab 1.7.2001 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen werden. Ab 1.1.2002 gelten die Euro-Beträge der Düsseldorfer Tabelle und die nachfolgenden Selbstbehaltssätze in Euro.

Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt wie bisher

1.

gegenüber minderjährigen Kindern und Ehegatten, die zusammen mit diesen berechtigt sind, sowie gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,

 

 

a) für Berufstätige:

1.640 DM bzw.   840 EUR

 

b) für nicht Berufstätige:

1.425 DM bzw.   730 EUR

2.

gegenüber anderen volljährigen Kindern generell:

1.960 DM bzw. 1.000 EUR

3.

wenn nur der Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, generell:

1.750 DM bzw.   895 EUR

4.

gegenüber Eltern mindestens

2.450 DM bzw. 1.250 EUR

5.

gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes

 

 

(§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 5, 1603 Abs. 1 BGB) mindestens

1.960 DM bzw. 1.000 EUR