I.
Der Betroffene wurde auf Anordnung des Landratsamts vom 17.12.2003 am gleichen Tag vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Gesundheitsamt des Landratsamts hatte am 18.9.2003 ein Schreiben von fünf Familien aus der Nachbarschaft des Betroffenen vom 11.9.2003 erhalten, in dem diese ihn überwiegend verbaler Aggressionen gegen ihre Kinder im Alter zwischen drei und elf Jahren beschuldigten. Nachdem der Betroffene Vorladungen des Gesundheitsamts zu einer Untersuchung keine Folge geleistet hatte und bei einem angekündigten Hausbesuch eines vom Gesundheitsamt beauftragten Facharztes für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie am 12.11.2003 nicht anzutreffen war, wurde er am 17.12.2003 dem Gesundheitsamt polizeilich vorgeführt.
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