I.
Der Betroffene, der seit Jahren an einer bipolaren affektiven Erkrankung leidet, begab sich am Sonntag, 16.5.2004 gegen 3.00 Uhr morgens auf Veranlassung seiner Lebensgefährtin freiwillig in die geschlossene Abteilung des Bezirkskrankenhauses, da sich bei ihm Zeichen eines manischen Schubs manifestierten.
Nachdem der Betroffene gegen 7.00 Uhr des 16.5.2004 zwei Krankenschwestern, die ihn aus einem fremden Patientenzimmer verweisen wollten, verbal und tätlich bedroht hatte, wurde er nach Art.
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