I.
Durch Urteil vom 20. November 2001 (Bl. 27 - 30 d. A.) hat das Amtsgericht Magdeburg die Ehe der Parteien geschieden und unter Ziffer 2 und 3 des Tenors den Versorgungsausgleich zweigleisig zu Gunsten des Ehemannes (Antragsgegners) geregelt.
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