BVerfG - Beschluss vom 16.08.2018 (1 BvR 836/18)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die gegen die Anordnung einer Umgangspflegschaft gerichtete Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da sie nunmehr unzulässig ist [...]