Bayerische OLGs: Leitlinien

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Bayern [BayL] - OLG Bamberg, München und Nürnberg - (Stand: 01.07.1999)

 

Die Familiensenate der Bayerischen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Der 7. Senat des OLG Nürnberg wendet diese Leitlinien mit Modifikationen an, die gesondert veröffentlicht werden.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.

Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht.

Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen.

 

1.

Geldeinkünfte:

a)

Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie anderer Zulagen.

b)

Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen, werden sie auf das Kalenderjahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen.

c)