OLG Köln: Leitlinien (Stand: 01.07.1996)

Die "Kölner Unterhaltsleitlinien" sind von den Richtern der Familiensenate des OLG Köln erarbeitet worden. Ziel der "Leitlinien" ist eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsrechtsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung. Die "Leitlinien" können den Richter nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - das gilt auch für die "Tabellen"- Unterhaltssätze - nicht antasten.

 

 

A. 

Bedarf

 

 

I. 

Eheliche Kinder

 

 

1.

Tabelle

 

 

 

Die Senate wenden ab 01.01.1996 die Sätze der Düsseldorfer Tabelle in der Fassung vom 01.01.1996 als Regelsätze zur Bemessung des Unterhalts minderjähriger ehelicher Kinder an.

 

 

 

Anmerkung zur Tabelle (teilweise von den Düsseldorfer Anmerkungen abweichend):

 

 

 

Monatliche Unterhaltsbeträge, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltsverpflichteten: Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind Ab- oder Zuschläge in Höhe eines Zwischenbetrages oder durch Einstufung in eine niedrigere/höhere Gruppe angemessen.

 

Bei überdurchschnittlich hoher Unterhaltslast ist Nr. 3 zu beachten.

 

 

2.