Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hans. OLG Bremen (Stand: 01.07.1999)
1. |
Die Familiensenate des OLG Bremen übernehmen zum
01.07.1999 die Tabellenwerte der neuen Düsseldorfer Tabelle (NJW 1999, |
2. |
Die Leitlinien (Stand: 01.07.1998, werden zum 01.07.1999 zu Nr. II. 4. wie folgt fortgeschrieben: |
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Der Bedarf eines nicht privilegierten volljährigen Kindes beträgt ab 01.07.1999: |
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- bei einem Kind, das nicht bei den Eltern wohnt, in der Regel 1.120 DM, |
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- bei einem noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebenden Kind in der Regel 970 DM. |
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Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen der Eltern ist eine Erhöhung denkbar. |
Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (Stand: 1.7.1998)
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