OLG Bremen: Leitlinien

Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hans. OLG Bremen (Stand: 01.07.1999)

1.

Die Familiensenate des OLG Bremen übernehmen zum 01.07.1999 die Tabellenwerte der neuen Düsseldorfer Tabelle (NJW 1999, 1845).

2.

Die Leitlinien (Stand: 01.07.1998, werden zum 01.07.1999 zu Nr. II. 4. wie folgt fortgeschrieben:

 

Der Bedarf eines nicht privilegierten volljährigen Kindes beträgt ab 01.07.1999:

 

- bei einem Kind, das nicht bei den Eltern wohnt, in der Regel 1.120 DM,

 

- bei einem noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebenden Kind in der Regel 970 DM.

 

Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen der Eltern ist eine Erhöhung denkbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (Stand: 1.7.1998)

Vorbemerkung: