7/6.4.3.10 Begründetheit

Autor: Diehl

Das Vollstreckungsabwehrverfahren ist ein verfahrensrechtliches Gestaltungsverfahren (prozessuale Gestaltungsklage) und wie das gesamte Vollstreckungsrecht ein formalisiertes Verfahren. Begründet ist der Vollstreckungsabwehrantrag nur dann, wenn der Vollstreckung materielle Einwendungen gegen den dem Titel zugrundeliegenden Anspruch selbst entgegengehalten werden können, die zum dauerhaften Wegfall oder zur dauerhaften bzw. noch andauernden Begrenzung des Anspruchs führen.

Präklusion gem. § 767 Abs. 2 ZPO