Autoren: Nickel/Zempel |
Unterschieden wird zwischen sogenannten Einzel- und Gesamtausgeboten.
BeispielDie (geschiedenen) Eheleute sind je zur Hälfte Eigentümer einer Eigentumswohnung, zu der auch eine Garage sowie ein Anteil an einem Weg gehört. Eigentumswohnung sowie Garage und Wegerecht sind auf gesonderten Grundbuchblättern eingetragen. |
Gemäß §
alle Grundstücke als Einzelausgebot, |
alle Grundstücke als Gesamtausgebot, |
Wohnung mit Garage bzw. Wohnung mit Wegerecht jeweils als Gesamtausgebot, Wegerecht oder Garage jeweils als Einzelausgebot, |
Garage und Wegerecht als Gesamtausgebot, Wohnung als Einzelausgebot. |
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