Autoren: Nickel/Zempel |
Die Feststellung des geringsten Gebots nach §§
Die Miteigentumsanteile beider Ehegatten können allerdings unterschiedlich hoch und unterschiedlich hoch belastet sein. Für die Verhinderung von Nachteilen sorgt §
die den Anteil des Antragstellers belastenden Rechte am Grundstück, |
die den Anteil des Antragstellers mitbelastenden Rechte am Grundstück sowie |
diejenigen Rechte, die einem dieser Rechte vorgehen oder gleichstehen. |
Die nur einen fremden Anteil belastenden Rechte bleiben unberücksichtigt.
Für die Ermittlung des Bargebots enthalten die §§
die sowie -Lasten (§ Abs. , Rangklassen 1-3), |
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