9/4.6.1 Rolle des Beteiligten/Mandanten

Autoren: Nickel/Zempel

Alsbald nach Eingang des Sachverständigengutachtens wird der Versteigerungstermin anberaumt. Da beide Ehegatten als Antragsteller und/oder Antragsgegner und evtl. als Alleineigentümer von Zubehör, Gläubiger von Grundstücksrechten in Abteilung II oder III des Grundbuchs oder als Mieter/Pächter betroffen sein können, hängt die Vorbereitung des Termins von der jeweiligen Rolle des Beteiligten/Mandanten ab.

Letzte redaktionelle Änderung: 03.12.2018