BGH - Urteil vom 02.07.1992 (IX ZR 274/91)
Die Parteien streiten um das Eigentum an einem Personenkraftwagen. Dieser gehörte der Fahrschule G. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Sie übereignete ihn sicherungshalber an die Beklagte, behielt ihn in Besitz, übergab [...]