OLG Dresden - Beschluss vom 16.10.1997 (4 W 1390/97)
Die Beschwerde des Gesamtvollstreckungsverwalters ist als außerordentliche Beschwerde zulässig. Grundsätzlich findet zwar gegen den Beschluß des Rechtsmittelgerichtes, mit dem dieses den Wert für das Verfahren [...]