FG Saarland - Beschluss vom 02.06.2004 (1 K 437/02)
I. Der Kläger hat sich mit seiner Klage gegen den Antrag des Beklagten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewandt. Der Beklagte hatte diesen Antrag im Hinblick auf Steuerrückstände i.H.v. rund 48.700 EUR gestellt. [...]