LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 05.09.2012 (10 Ta 142/12)
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 29.05.2012, Az.: 2 Ca 818/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Der Kläger [...]