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LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 05.09.2012 (10 Ta 142/12)

Ratenzahlungsanordnung zur Prozesskostenhilfe bei Verbraucherinsolvenz

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 29.05.2012, Az.: 2 Ca 818/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Der Kläger [...]
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 13.06.2012 (10 Ta 95/12)

Prozesskostenhilfe gegen Ratenzahlung; Restschuldbefreiung nach Verbraucherinsolvenz

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 06.03.2012, Az.: 4 Ca 2406/10, nebst Nichtabhilfebeschluss vom 09.05.2012 aufgehoben. Die Entscheidung ergeht [...]