FG Hessen - Urteil vom 28.01.2019 (9 K 1943/17)
1. Der Bescheid über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater vom 14.09.2017 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der erstattungsfähigen Kosten vorläufig [...]