Einigung über eine Mieterhöhung unter Zugrundelegung einer unrichtigen (überhöhten) Wohnfläche - Rechtsfolgen, insbesondere Frage der Anpassung nach den Grundsätzen über das Fehlen bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage
LG Hamburg, Urteil vom 13.10.2000 - Aktenzeichen 311 S 184/98
DRsp Nr. 2004/1616
Einigung über eine Mieterhöhung unter Zugrundelegung einer unrichtigen (überhöhten) Wohnfläche - Rechtsfolgen, insbesondere Frage der Anpassung nach den Grundsätzen über das Fehlen bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage
Haben die Parteien bei der Einigung über eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis irrig eine zu große Wohnfläche zugrunde gelegt (hier: Größenabweichung von über 10 %), so ist nach den Grundsätzen über das Fehlen bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage die Anpassung der Abrede an die tatsächlichen Gegebenheiten geboten. Da die Grundlage für die Vereinbarung zum Teil von Anfang an gefehlt hat, sind auch schon erbrachte Leistungen anzupassen, so dass dem Mieter ein Anspruch auf Erstattung der Überzahlung zusteht.