LG Hamburg - Urteil vom 30.05.2000 (316 S 23/00)
'Die Kammer stimmt dem AG darin zu, dass die Kl. [Vermieterin] den von ihr vereinnahmten Mietzins nur erzielen konnte, weil sie sich objektiv ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum zu Nutze gemacht hat. Der [...]