LG Hamburg - Urteil vom 16.02.1993 (316 S 176/92) - DRsp Nr. 1997/6662
LG Hamburg, Urteil vom 16.02.1993 - Aktenzeichen 316 S 176/92
DRsp Nr. 1997/6662
Die folgende Vorauszahlungsklausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum ist unwirksam, weil sie in Verbindung mit einer ebenfalls verwendeten, für sich allein wirksamen formularmäßigen Aufrechnungsbeschränkung den Mieter unangemessen i.S. von § 9 Abs. 1, Abs. 2AGBG benachteiligt: »Die Miete, die Nebenkosten und die sonstigen Entgelte sind monatlich im voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, kostenfrei nach näherer Bestimmung des Wohnungsunternehmens zu entrichten.«
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