OLG Stuttgart, Beschluß vom 07.07.1981 - Aktenzeichen 8 RE Miet 2/81
DRsp Nr. 1996/30264
Mietpreisüberhöhung; Wesentlichkeitsgrenze
Liegt eine wesentliche Mietpreisüberschreitung nach § 5WiStG vor, so ist die Vereinbarung nichtig, soweit der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt.