Das LG hat dem Senat folgende Frage zum Rechtsentscheid vorgelegt: »Können die Parteien eines Mietvertrages über Wohnraum in einem Formularmietvertrag eine Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien von sechs Monaten vereinbaren? « Diese Kündigungs-Fristklausel hält nach Ansicht des Senats der Inhaltskontrolle nach §
»... Es kann keinem begründeten Zweifel unterliegen, daß es sich bei dem hier in Frage stehenden Mietvertrag um einen für eine Vielzahl von Fällen entwickelten Formularvertrag handelt und damit nach §
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