LG Düsseldorf - Urteil vom 09.09.1988 (21 S 42/88)
Die Berufung der Beklagten ist zulässig. Die Berufungsbeschwerde richtet sich nach dem angefochtenen Urteil Stattgeben der Klage und Abweisung der Hilfswiderklage und beträgt insgesamt 750 DM. (Davon unabhängig beträgt [...]