LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2010 (L 28 AS 1266/08)
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird [...]