Auf die Berufung des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichtes Dresden vom 19.012010 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.254,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.345,75 EUR ab dem 01.06.2002, aus 334,11 EUR ab dem 03.06.2002, aus 406,60 EUR ab dem 03.07.2002 und aus 168,02 EUR ab dem 03.08.2002 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 20.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (08.07.2008) zu zahlen.
3.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden künftigen Schaden aus der Belastung seiner Gesundheit durch Asbest der Wohnung.................................................zu ersetzen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IIDie Berufungen des Klägers und der Beklagten im Übrigen werden
zurückgewiesen.
III. IV. V.
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