Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.10.2010 (Az.:
Die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz haben die Klägerin zu 96% und der Beklagte zu 4% zu tragen.
3.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.056,85 EUR festgesetzt (Im Einzelnen: Berufung: 2.936,18 EUR; Anschlussberufung: 120,67 EUR).
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