Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 16. November 2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger oder seinem Bevollmächtigten die Einsichtnahme in die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung des Kalenderjahres 2008, die Mietwohnung xxxxxx im Hause xxxxxxxxx in Freiburg betreffend, am Mietort Freiburg zu ermöglichen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
6.Beschluss: Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird festgesetzt auf 626,18 EUR.
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